
<aside class="answer-box"><p><strong>Mit einem deutschen gewöhnlichen Reisepass zuerst prüfen</strong></p><ul><li>Deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Reisepass können derzeit bis zu 30 Tage visumfrei nach China einreisen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2026 und ist für normale Kurzreisen einfacher als die Transitregel.</li><li>Beim 240-Stunden-Transit müssen das Land oder die Region vor China und das Weiterreiseziel nach China verschieden sein.</li><li>Einreise und Aufenthalt sind nur über zugelassene Einreiseorte und innerhalb des erlaubten Gebiets möglich.</li><li>Kontrollieren Sie die aktuelle Liste der National Immigration Administration, bevor Sie ein Ticket kaufen.</li></ul></aside>

Die Regel erlaubt berechtigten Reisenden auf dem Weg in ein Drittland oder eine andere Region einen Aufenthalt von bis zu zehn Tagen in bestimmten Teilen Festlandchinas. Eine einfache Hin- und Rückreise gilt nicht als Transit.

## Die sechs Voraussetzungen

1. Ihre Staatsangehörigkeit steht auf der Liste für den 240-Stunden-Transit.
2. Ihr Reisepass oder internationales Reisedokument ist bei der Einreise noch mindestens drei Monate gültig.
3. Das Land oder die Region vor China unterscheidet sich vom Ziel nach China.
4. Sie reisen über einen zugelassenen Einreiseort ein.
5. Sie bleiben innerhalb der erlaubten Provinzen und Städte.
6. Sie haben eine bestätigte Weiterreise mit festem Sitzplatz innerhalb von 240 Stunden.

Frankfurt–Shanghai–Tokio ist zum Beispiel eine Drittlandroute; Frankfurt–Shanghai–Frankfurt ist eine Rundreise und fällt nicht darunter. Hongkong, Macau und Taiwan können bei der Routenprüfung als eigene Regionen zählen. Maßgeblich bleiben das konkrete Ticket und die aktuelle NIA-Regel.

## So wird die Zeit gerechnet

Die 240 Stunden beginnen normalerweise um 00:00 Uhr am Tag nach der Einreise. Planen Sie trotzdem nicht mit der letzten denkbaren Minute: Airline und Grenzbeamte prüfen die Daten bereits beim Check-in beziehungsweise bei der Einreise.

## Wenn ein Punkt unklar ist

Ist Ihr Einreiseort oder Reiseziel nicht eindeutig in der Liste, klären Sie es vor der Buchung. Tibet, Xinjiang und weitere Regionen gehören nicht zum allgemeinen Aufenthaltsgebiet. Wer das zugelassene Gebiet verlassen will, kann ein reguläres Visum benötigen.

## Offiziell prüfen

- [National Immigration Administration](https://en.nia.gov.cn/)
- [Visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige](/de/visa-free/germany/)
